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   BVerwG, 25.10.1968 - VII C 134.66   

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BVerwG, 25.10.1968 - VII C 134.66 (https://dejure.org/1968,6079)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1968 - VII C 134.66 (https://dejure.org/1968,6079)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1968 - VII C 134.66 (https://dejure.org/1968,6079)
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Diesem Gesichtspunkt hat der 7. Senat schon in einem Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 134.66 - (Buchholz 442.1 § 13 PBefG Nr. 15) entscheidendes Gewicht beigemessen.
  • VG Braunschweig, 14.09.2009 - 6 B 174/09

    Konkurrentenschutz bei der Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für eine

    Infolgedessen ist ein konkurrierender Linienverkehrsunternehmer in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt, wenn einem Mitbewerber eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG zur sofortigen Linienbedienung auf einer Strecke erteilt wird, für die sich beide Konkurrenten beworben haben (vgl. BVerwG, U. v. 25.10.1968 - VII C 134.66 -, BVerwGE 30, 347; VG Braunschweig, B. v. 08.07.2005 - 6 B 370/05 -, [...]).

    Denn im Verfahren nach § 20 PBefG besteht für die Genehmigungsbehörde in der Regel kein Anlass zu einer erneuten Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, wenn bereits eine positive Entscheidung nach § 15 PBefG über den Betrieb einer Linie getroffen wurde (vgl. BVerwG, U. v. 25.10.1968, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 23.10.2007 - 1 M 148/07 -, [...]; VGH Baden-Württemberg, B. v. 02.01.2007 - 3 S 2675/06 -, [...]; VG Braunschweig, B. v. 08.07.2005, a.a.O.).

    Dort wird einem vorhandenen Unternehmer ein vorrangiges Ausgestaltungsrecht zugestanden, falls während des Laufs seiner Genehmigung ein anderer Unternehmer auf ein geändertes oder zusätzliches Verkehrsbedürfnis mit einem eigenen Antrag auf Genehmigung derselben Linie reagiert (vgl. BVerwG, U. v. 25.10.1968, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2017 - 9 S 8/16

    Konkurrentenstreitigkeit hinsichtlich der Vergabe von Taxikonzessionen

    Diesem Gesichtspunkt hat der 7. Senat schon in einem Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 134.66 - (Buchholz 442.1 § 13 PBefG Nr. 15) entscheidendes Gewicht beigemessen.
  • VG Trier, 03.06.2014 - 1 K 388/14

    Konkurrent klagt gegen Vergabe einer Buslinie

    Soweit die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erkennt, dass sich der Genehmigungsinhaber im Verhältnis zum Betriebsführer dann nicht auf den Besitzstandsschutz berufen kann, sofern dieser den Betrieb auf eigene Rechnung führt und auch zur Beschaffung der zum Betrieb erforderlichen tatsächlichen und personellen Mittel verpflichtet ist, ist dies nicht gleichfalls übertragbar auf das Verhältnis des Genehmigungsinhabers zu seinen Subunternehmern, da diese - wie hier die Klägerin - kein mit dem Betriebsführer vergleichbares eigenes wirtschaftliches Risiko eingehen bzw. konkret eingegangen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 2006, 3 C 33/05, 25. Oktober 1968, 7 C 134.66 - juris -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2007 - 1 M 267/06

    Konkurrentenstreit um einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG

    Bei konkurrierenden Genehmigungsanträgen hat die zuständige Genehmigungsbehörde eine in ihrem Ermessen stehende Auswahlentscheidung zu treffen, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie darauf abzustellen ist, wer die bessere Verkehrsbedienung bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1968 - 7 C 134.66 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 15; Beschluss vom 18.06.1998 - 3 B 223.97 -, Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 35; Beschluss vom 10.11.1980 - 7 B 153.80 -, GewArch 1981, 175).
  • BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 153.80

    Grundsatz der Priorität als eines von mehreren denkbaren sachlichen Kriterien des

    Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß, wenn mehrere Bewerber für ein und dieselbe neue Linie die Zulassungsvoraussetzungen des § 13 des Personenbeförderungsgesetzes - PBefG - vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) erfüllen, aber nur einer von ihnen zum Zuge kommen kann, es für die Auswahlentscheidung der Genehmigungsbehörde in erster Linie maßgebend sein kann, wer von den Bewerbern die bessere Verkehrsbedienung bietet (Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 134.66 - in Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 15 = Personenverkehr 1969, 162; Beschlüsse vom 12. März 1969, 14. März 1969 und 6. Oktober 1970 - BVerwG 7 B 33.67, BVerwG 7 B 34.67 und BVerwG 7 B 69.70 -).
  • VG Dessau-Roßlau, 14.08.2008 - 2 B 93/08

    Keine einstweilige Linienverkehrserlaubnis für unterlegene Bewerberin

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die zuständige Genehmigungsbehörde bei konkurierenden Genehmigungsanträgen - wie hier - eine in ihrem Ermessen stehende Auswahlentscheidung zu treffen, wobei in erster Linie darauf abzustellen ist, wer die bessere Verkehrsbedienung hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 3 B 223.97 -, Buchholz 442.01, § 13 PBefG Nr. 35; Beschluss vom 10. November 1980 - 7 B 153.80 -, GewArch 1981, 175; Urteil vom 25. Oktober 1968 - 7 C 134.66 -, Buchholz 442.06, § 13 PBefG 1961 Nr. 15).
  • BVerwG, 06.10.1970 - VII B 69.70

    Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern für einen Linienverkehr

    In dem Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG VII C 134.66 - (Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 15 = Personenverkehr 1969, 162) hat der Senat ausgesprochen, daß, wenn mehrere Bewerber für ein und dieselbe Linie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nur einem von ihnen aber der Betrieb der Linie gestattet werden kann, es für die Auswahlentscheidung der Genehmigungsbehörde in erster Linie maßgebend sein wird, wer von ihnen die bessere Verkehrsbedienung bietet.
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